Krankenkassen

Private Kassen / Zusatzversicherungen:

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen übernehmen – je nach Vertragsbedingungen – osteopathische Behandlungskosten häufig komplett oder teilweise.

Gesetzliche Kassen:

Auch einige gesetzliche Krankenkassen bieten eine anteilige Übernahme der Kosten an. Meistens ist eine Empfehlung seitens des Arztes erforderlich. Nähere Informationen bzgl. der Erstattung finden Sie im Osteokompass.

 

 

Aufgrund unterschiedlicher Modalitäten bzgl. der Erstattung ist es zu empfehlen, sich noch vor der ersten Behandlung bei der jeweiligen Krankenkasse zu erkundigen.

Die Dauer einer osteopathischen Sitzung liegt bei ca. 55 Minuten. Die Kosten einer Sitzung belaufen sich auf 85-95 €.

Das Honorar wird nach dem Gebührenverzeichnis (GebüH) berechnet.